Im offenen Angebotsverfahren haben Sie jederzeit einen Überblick über die Höhe der bereits abgegebenen Kaufangebote. Aufgrund dieser Information können Sie jederzeit flexibel entscheiden, ob Sie selbst ein Kaufangebot abgeben bzw. Ihr bestehendes Angebot erhöhen möchten. Der Gebotsverlauf ist offen einsehbar, Bieternamen sind jedoch anonymisiert. Die Angebotsfrist wird automatisch verlängert, sofern ein neues Gebot in den letzten 15 Minuten eingeht, damit jeder eine faire Chance erhält, sein bestes Angebot abgeben zu können.
Im geschlossenen Angebotsverfahren darf jeder Teilnehmer nur einmalig ein Kaufangebot abgeben; die Höhe aller abgegebenen Kaufangebote bleibt bis zum Ende der Angebotsfrist für alle Beteiligten verdeckt. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote gegenüber dem Verkäufer offengelegt, der dann seine Entscheidung trifft.
Der Angebotspreis ist als Referenzpreis zu verstehen und ein Angebotspreis frei aber nur einmalig wählbar. Einen festen Endtermin beim digitalen Kaufangebot gibt es nicht, auch keine Informationen über mögliche andere Interessenten und Angebote.
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